Familienrecht

Als Scheidungsanwältin helfe ich Ihnen auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts bei der wirksamen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Mit einer Zusatzausbildung als Wirtschaftsjuristin bin ich auch Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um komplizierte Unterhaltsberechnungen und Zugewinnberechnungen bei Unternehmern und Freiberuflern geht. Die Selbstständigkeit eines Ehepartners bringt oftmals schwierige Rechtsprobleme mit sich, die ich für Sie löse.
Wenn Sie eine einvernehmliche Ehescheidung wünschen, sorge ich für das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen im Vorfeld. In diesem Fall wird nur ein Anwalt benötigt. Der andere Ehepartner kann der Scheidung schlichtweg zustimmen, was kostengünstig ist. Sollten Sie eine zügige Scheidung ohne vorherige persönliche Besprechung in der Kanzlei durchführen wollen, können Sie mir die Heiratsurkunde auch online übersenden. Sie erhalten dann ein Formular, in das Sie Ihre Daten eintragen können. Nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen stelle ich unverzüglich Scheidungsantrag für Sie.

  • Einvernehmliche Ehescheidung
  • Streitige Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Betreuungsunterhalt nach Geburt eines Kindes
  • Kindesunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Entwurf von Ehevertrag und Trennungsvereinbarung
  • Gemeinsame steuerliche Veranlagung und begrenztes Realsplitting
  • Hausratsteilung
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Recht der Lebenspartnerschaft
  • Adoptionsrecht
  • Umgangsrecht
  • Elterliche Sorge
  • Elternunterhalt