Medizinrecht
Als Fachanwältin für Medizinrecht berate und vertrete ich Ärzte, Zahnärzte und Kliniken im Arzthaftungsrecht.
- Behandlungsfehler
- Aufklärungsfehler
- Befunderhebungsfehler
- Dokumentationsfehler
- Organisationsmängel
- Krankenhaushygiene und Folgeerkrankungen
- Schönheitsoperationen
- Geburtsschäden
Weiterhin stehe ich Ihnen in allen Fragen des Gesundheitswesens zur Verfügung. Ich unterstütze Sie beim Kauf und Verkauf Ihrer Praxis und berate Sie umfassend bei der Gründung von örtlichen / überörtlichen Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und MVZs sowie bei Klinikkooperationen (Honorararzt, Belegarzt), insbesondere entwerfe ich für Sie individuelle Verträge. Bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen profitieren Sie auch von meiner Expertise als Wirtschaftsjuristin. Gerne berate ich Sie auch in sämtlichen vertragsarztrechtlichen Belangen, prüfe für Sie Fragen des ärztlichen Berufsrechts und vertrete Ihre Interessen auf dem Rechtsweg. Überdies bin ich für Mediziner und Heilberufe in allen Bereichen des Arbeitsrechts tätig.
- Vertragsrecht der Heilberufe (z. B. Praxiskaufverträge, Praxismietverträge, Chefarztverträge, Belegarztverträge, Honorararztverträge)
- Gesellschaftsrecht der Heilberufe / Kooperationen
- Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht) und Vergütungsrecht
- Arbeitsrecht für Mediziner und Heilberufe
- Krankenhausrecht
- Wirtschaftlichkeitsprüfung