Herzlich willkommen bei der Kanzlei Dr. Rubenbauer


Dr. Daniela Rubenbauer

Als Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Medizinrecht und Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth) berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere in folgenden Rechtsgebieten, auf die ich mich von Beginn an spezialisiert habe:

Meine Kanzlei befindet sich im Zentrum von Nürnberg. Sie werden von mir persönlich betreut, sodass Sie genau wissen, wer Ihren Fall bearbeitet. Nach Auftragserteilung werde ich selbstverständlich unverzüglich für Sie tätig. Ich freue mich auf Sie!

Ihre Daniela Rubenbauer

Die Anwältin

2000 – 2004
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung

2003 – 2005
Stipendiatin der Hanns-Seidel-Stiftung

2004 – 2005
Studium der Rechtswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

bis 2008
Referendariat, Wahlstation an der Deutschen Botschaft in Washington D.C., USA

2008
Zulassung zur Anwaltschaft

bis 2010
Referentin der Rechtsanwaltskammer Nürnberg

09/2010 – 09/2017
Rechtsanwältin in der Kanzlei Spängler Rechtsanwälte, Nürnberg

2014
Promotion zum Dr. jur. an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bei Herrn Prof. Dr. Hans Kudlich zum Thema „Reichweite und Bedeutung der berufsrechtlichen und strafrechtlichen Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts - dargestellt am Beispiel ausgewählter Grenzfälle und unter Berücksichtigung gegenläufiger Auskunftspflichten“

seit 2014
Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Familienrecht

2015 - 2019
Dozentin bei der Industrie- und Handelskammer

10/2017
Gründung der Kanzlei Dr. Rubenbauer

Rechtsgebiete

In folgenden Rechtsgebieten bin ich für Sie tätig:

Gebühren

Die Kosten der ersten Beratung betragen höchstens 190,00 € netto zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, somit höchstens 249,90 € brutto. Diese Kosten werden mit den später anfallenden Gebühren verrechnet, wenn eine anwaltliche Vertretung in derselben Angelegenheit nötig wird.

Die Abrechnung der anfallenden Kosten erfolgt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dieses für Rechtsanwälte geltende Vergütungsgesetz schreibt in Abhängigkeit vom Streitwert die Höhe der anfallenden Gebühren vor, die ich Ihnen gerne im Einzelnen darstelle.

Sollten Sie dies wünschen, kann auch eine Stundenhonorarvereinbarung abgeschlossen werden.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist es erforderlich, eine Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung zu richten. Diese erteilt in der Regel kostendeckenden Rechtsschutz. Hierzu benötige ich die Anschrift Ihrer Rechtsschutzversicherung und die Vertragsnummer. Bitte bringen Sie diese zum Beratungsgespräch mit.

Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, besteht die Möglichkeit, im Falle von Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren zu beantragen. Bitte überlassen Sie mir hierzu Nachweise über Ihre monatlichen Einnahmen, die Kontoauszüge der letzten drei Monate und ggf. Ihren Mietvertrag in Kopie.

Wenn Sie nur eine außergerichtliche Vertretung benötigen und bedürftig sind, haben Sie die Möglichkeit, sich beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein ausstellen zu lassen. In diesem Fall ist für die anwaltliche Tätigkeit lediglich eine Selbstbeteiligung von 15,00 € zu entrichten.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an mich.